Welches Probenmaterial wird benötigt? Wie sollte eine Probe möglichst verschickt werden? Wie lange dauert es, bis ein Ergebnis da ist? Hier informieren wir Sie über alles mögliche, von der korrekten Probenentnahme bis zur Befundinterpretation.
Probematerialien
Die Auswahl des richtigen Probenmaterials ist entscheidend für das Testergebnis!
Auf unseren Untersuchungsvordrucken finden Sie zu jeder Untersuchung die geeigneten Probenmaterialien aufgelistet. Diese ergeben sich aus der gewünschten Untersuchung, der Fragestellung und nach vorhandenen klinischen Symptomen (u. a. Dauer der Erkrankung). Für serologische Untersuchungen (z.B. Kontrollen des Antikörpertiters nach Impfung) bitte ausschließlich Serum einsenden. Plasma eignet sich nur sehr bedingt für serologische Fragestellungen. Die folgende Tabelle listet einige allgemein geeignete Probenmaterialien:
Im Folgenden werden die einzelnen Materialen genauer erläutert:
1. Blutproben
Die Vorbereitung des Patienten beeinflusst die Untersuchungsergebnisse. Es empfiehlt sich, Patienten 10 bis 12 Stunden vor einer Blutentnahme nüchtern zu halten. Unmittelbar vor der Blutentnahme sollte der Patient keine körperlichen Anstrengungen vollbracht haben und die Entnahme sollte in Ruhe und zügig durchgeführt werden. Zur Vermeidung einer Hämolyse darf die Vene vor der Punktion nur kurz gestaut werden. Um sterile Proben zu gewinnen, sollte ein geschlossenes Blutentnahmesystem eingesetzt werden. Ein starker Unterdruck in der Spritze ist zu vermeiden, um die Erythrozyten nicht zum Platzen zu bringen. Bei Verwendung eines Gerinnungshemmers das Röhrchen nach der Blutentnahme vorsichtig schwenken, nicht schütteln. Die zur Blutentnahme benutzten Kanülen müssen entfernt werden (Verletzungsgefahr).
Serum
Nach Gerinnung von Fibrin und Abtrennung der zellulären Blutbestandteile entstehender flüssiger Anteil des Blutes (Plasma ohne Fibrin). Die Zeit bis zum Eintritt der Gerinnung ist unterschiedlich lang in Abhängigkeit von Tierart und Individuum. Zur Serumgewinnung sollte das Blut bis zur vollständigen Gerinnung in einem Gefäß ohne Gerinnungshemmer bei Raumtemperatur stehen bleiben. Durch Gerinnungshilfen (z.B. Röhrchen mit Kügelchen) kann der Vorgang beschleunigt werden. Anschließend 10 - 15 Minuten bei etwa 1000 x g abzentrifugieren und Serum vorsichtig abpipettieren. Die Ausbeute bei Serum beträgt etwa ein Drittel. Serum zum Nachweis antiviraler Antikörper ist bei richtiger Lagerung relativ stabil. Es kann kurzfristig (1-3 Tage) bei 4-8C und längerfristig bei -20°C aufbewahrt werden. Wichtig ist die Sterilität der Probe sowie die vollständige Abtrennung der zellulären Blutbestandteile.
Plasma
Flüssiger zellfreier Anteil des durch den Einsatz von Antikoagulantien ungerinnbar gemachten Blutes. Plasma ist leichter zu gewinnen als Serum bei einer größeren Ausbeute. Es besteht eine geringere Gefahr der Hämolyse, sofern das Verhältnis Gerinnungshemmer zu Probe beachtet wird (Röhrchen bis zur Markierung füllen). Die Röhrchen unmittelbar nach Entnahme vorsichtig schwenken, nicht schütteln, um das Antikoagulans zu lösen und zu verteilen. Daran anschließend das Blut 5 - 10 Minuten bei etwa 1000 x g zentrifugieren und den Überstand gewinnen. Plasma hat für virologische Laboruntersuchungen nur einen beschränkten Einsatzbereich (z.B. Virusnachweis bei zellfreier Virämie). Als Antikoagulantien eignen sich Na/K EDTA bzw. Heparin (Li-Heparinat).
Vollblut
Vollblut ohne Gerinnungshemmer sollte nicht eingesandt werden, da es unweigerlich zur Hämolyse kommt. Stark hämolytische Serumproben zeigen beim Einsatz in Untersuchungsverfahren, die mit Indikatorzellen arbeiten, häufig Toxizität.
Gerinnungsgehemmtes Vollblut
Alle Untersuchungsverfahren, die eine Präparation von peripheren Blutleukozyten erfordern, setzen die Einsendung gerinnungsgehemmter Blutproben voraus. Hierzu zählen insbesondere Verfahren zum Nachweis zellassoziierter Viren in Blutproben. Als Gerinnungshemmer können Na/K EDTA oder Li-Heparinat verwendet werden. Gerinnungsgehemmte Blutproben sollten umgehend und gekühlt an das Labor gesandt werden. Falls nicht anders möglich können die Proben kurzfristig bei 4 - 8°C gelagert werden. Proben nicht einfrieren!
Probenvolumen
Für die meisten serologischen Untersuchungen werden etwa 0,5 ml Serum benötigt. Für den Nachweis von Viren aus Blutproben sollten 1 bis 10 ml gerinnungsgehemmtes Vollblut eingesandt werden.
Toxizität (insbesondere Serumproben)
Bei Untersuchungsverfahren, die mit Indikatorzellen arbeiten (z.B. Serumneutralisationstest, FAVN-Test u.a.), kann es als Folge toxischer Einflüsse des Probenmaterials zum Absterben der Zellen kommen. Solche Tests sind u.U. nicht auswertbar. Die Ursachen für die Toxizität können vielfältig sein. Mögliche Störfaktoren sind starke Hämolyse, Lipämie, Ikterus sowie Medikamente. Es wird empfohlen, Patienten vor der Probenentnahme für 10 bis 12 Stunden nüchtern zu halten. Sofern nicht krankheitsbedingt erforderlich sollten dem Patienten vor der Probennahme keine pharmakologisch wirksamen Substanzen verabreicht werden.
2. Tupferproben
Bei der Entnahme von Tupferproben werden grundsätzlich sterile Tupfer verwendet, um an der gewünschten Stelle Flüssigkeit aufzunehmen. Dabei dürfen Spuren von Blut enthalten sein. Bei der "Cytobrush"-Methode wird versucht, durch Reiben auf der Oberfläche vermehrt zellhaltiges Material abzutragen. Der Tupfer wird nach der Probenentnahme in ein steriles Transportgefäß OHNE MEDIUM verbracht. Es werden einige Tropfen sterile Kochsalzlösung hinzugefügt, um ein Austrocknen während des Transports zu verhindern. Der Tupfer sollte unverzüglich an das Labor gesandt werden, da der Virusnachweis am besten aus frisch gewonnenem Material gelingt.
3. Urinproben
Bei der Probenentnahme kann entweder Urin aus dem Mittelstrahl, Katheter-Urin oder Blasenpunktat gewonnen werden und in einem dicht schließenden sterilen Gefäß versandt werden.
4. Kotproben
Kotproben sollten möglichst frisch gewonnen werden und in etwa erbsengroßer Menge in einem dicht schließenden Gefäß umgehend nach der Entnahme versandt werden. Bei kleineren Tieren und Welpen kann ein Tupfer zur Gewinnung der Kotprobe eingesetzt werden.
5. Zerebrospinalflüssigkeit (Liquor)
Bei der Entnahme von Zerebrospinalflüssigkeit muss auf Sterilität geachtet werden und darauf, dass dabei kein Blut in die Probe gelangt. Ansonsten kann nicht zwischen Antikörpern in Liquor und solchen im Blut unterschieden werden. Die Probe wird in ein steriles Röhrchen verbracht. Für die meisten Untersuchungen reichen 0.5 ml Liquor (Ausnahme: Borna RT-PCR Pferd, mind. 10ml).
6. Punktate
Punktate sollten stets unter sterilen Bedingungen entnommen werden, wobei Blutbeimengungen vermieden werden sollen. Der Versand erfolgt in sterilen Röhrchen. Es können verschiedene Arten von Punktaten genommen werden:
Abdominalpunktat/ Aszites
Thoraxpunktat
Blasenpunktat
7. Geschabsel / Biopsie
Es können Proben von verschiedenen Hautveränderungen wie Pocken, Bläschen (und evtl. Flüssigkeit daraus), Krusten und Warzen entnommen werden. Dabei ist es sinnvoll, auch Material aus dem Übergangsbereich zwischen gesund und verändert zu gewinnen. Das Material wird mit steriler Kochsalzlösung befeuchtet versandt.
Warzenmaterial für Vakzinen: Für die Untersuchung von Warzenmaterial auf Papillomaviren und zur anschließenden Herstellung einer zwinger- oder stallspezifischen Vakzine soll pro Tier mindestens 1 Gramm Warzenmaterial entnommen werden, das mit steriler Kochsalzlösung befeuchtet versandt wird.
8. Organproben
Organproben von frisch verendeten oder getöteten Tieren können im Rahmen einer Sektion zur weiterführenden virologischen Untersuchung entnommen werden. Geeignetes Probenmaterial findet sich in den jeweils betroffenen Organsystemen, die eventuell sogar makroskopisch verändert sind. Einzelne Proben sollten etwa haselnussgroß sein. Mehrere Proben werden getrennt voneinander in sterilen, gut verschließbaren Gefäßen umgehend versandt, um die Schädigung des Materials durch Autolyse gering zu halten. Das Einfrieren von Organproben wird nicht empfohlen.
Befundübermittlung
Befunde werden unmittelbar nach der Auswertung der Testverfahren im Normalfall an den einsendenden Tierarzt (Auftraggeber) übermittelt. Befundübermittlungen an den Besitzer oder weitere Personen und Einrichtungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber durchgeführt. In dringenden Fällen oder bei mehrere Untersuchungen mit sehr unterschiedlichen Bearbeitungszeiten werden Teilbefunde übermittelt. Bei der Interpretationen von Laborbefunden stehen wir Ihnen gerne telefonisch im Rahmen unserer tierärztlichen Fachberatung zur Verfügung.
Die Befundübermittlung erfolgt grundsätzlich in schriftlicher Form. (per Email oder Fax). Telefonische Auskünfte zu Testergebnissen erfolgen in der Regel nur gegenüber dem Auftraggeber (Tierarzt). Zur telefonischen Übermittlung von Ergebnissen ist nur das tierärztliche Personal, nach Autorisierung durch den Laborleiter auch andere Mitarbeiter, berechtigt. Zertifikate für die (Wieder-)Einreise mit Haustieren werden ausgedruckt, händisch unterschrieben, gestempelt und anschließend postalisch versandt. Ein Vorabbefund (s/w PDF) kann vorab per Email oder Fax geschickt werden.
Probenversand
Unabhängig von der Art des Materials sollten Proben immer so schnell wie möglich (und daher so frisch wie möglich) im Labor ankommen. Wir empfehlen daher generell Proben an dem Tag zu verschicken, and dem sie entnommen wurden. Sollte dies nicht möglich sein, ist die korrekte Lagerung von großer Bedeutung. Serumproben können problemlos über einen längeren Zeitraum gekühlt oder sogar gefroren werden, während Vollblut- sowie EDTA-Blutproben nicht gefroren werden sollten. Zum Nachweis von infektiösem Virus empfiehlt sich ein wiederholtes Frieren und Tauen nicht, da dadurch Viren inaktiviert werden können. Bereits gefrorenes Probenmaterial sollte möglichst auf Eis (ggf. Trockeneis) verschickt werden. Hier kann es auch besser sein eine PCR anzufordern, da DNA oder RNA aus älterem u./o. gefrorenen Material möglichweise besser nachgewiesen werden kann. Um eine Beschädigung des Materials zu verhindern, sollten Proben bruchsicher verpackt sein, bei Flüssigkeiten bitte auch an aufsaugendes Material im Falle von Auslaufen denken (s. dazu auch Verpackungsanweisung P650 für infektiöses Material). Allen Proben muss ein vollständig ausgefülltes Antragsformular beigefügt werden. Für Serumproben aus dem außereuropäischen Ausland für den FAVN Test haben wir eine Einfuhrgenehmigung, um Probleme am Zoll zu vermeiden.
Verpackung laut Gefahrgutverordnung: Diese VO regelt die Beförderung von ansteckungsgeführlichen Stoffen (Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten oder gefährlich für Menschen und Tiere sind) sowie klinischen Abfällen und diagnostischen Proben.
Verpackungsregeln (nach UN Nr. 3373 und Verpackungsanweisung P 650):
genügend widerstandsfähig, dass Stöße / Belastungen bei einer normalen Beförderung zu keiner Beschädigung / keinem Austritt des Inhalts führen können
es ist ein Probengefäß und zusätzlich ein Versandgefäß erforderlich
das Versandstück (Proben- plus Versandgefäß) muss einer Fallprüfung genügen
Verpackung im Einzelnen 1. Flüssige Stoffe:
das Probengefäß muss dicht sein und darf eine maximale Füllmenge von 500 ml/mg aufweisen
das Versandgefäß (Umverpackung) muss ebenfalls dicht sein und ein absorbierendes Material aufweisen, welches bei flüssigen Proben in der Lage ist die gesamte Probenmenge zu absorbieren
Außenverpackung: max. 4 l
2. Feste Stoffe:
Probengefäß: staubdicht, max. 500 ml
Versandgefäß: dicht, bei Verpackung mehrerer fester Stoffe in einem Versandgefäß direkte Berührung verhindern
Außenverpackung: max. 4 kg
Wer ist im Falle einer ausgelaufenen Probe verantwortlich?
Der Absender ist für sein Transportgut verantwortlich (d.h. Regresspflicht für den Absender bei Schäden / Kosten durch nicht ordnungsgemäß verpackte Proben). Aus diesem Grund ist es empfehlenswert die Vorgaben der Gefahrgutverordnung einzuhalten, da die Probe auf diese Art sicher verpackt ist.
Tierische Nebenprodukte Probenmaterialien z.B. von Heimtieren stellen tierische Nebenprodukte (TNP) im Sinne der VO (EG) 1069/2009 da. Die Viro Vet Diagnostik GmbH verfügt über eine Ausnahmegnehmigung zum Umgang mit TNP gem §16 VO (EG) 1069/2009 (Nummer DE 06 531 0026 21). Bitte beachten sie die Vorschriften zur Kennzeichnung von TNP beim Versand der Proben (Merkblatt).
Probenentnahme
Bei jeder Probenentnahme sollte Folgendes beachtet werden:
Die Probe sollte möglichst sauber (u. U. steril) entnommen werden und zügig in ein dicht schließendes Transportgefäß verbracht werden sowie schnellstmöglich versandt werden (evtl. bis zum/beim Versand kühlen).
Zu jedem Tier wird ein Untersuchungsantrag benötigt (s. Untersuchungsvordrucke), der - neben den Angaben zu Tierarzt, Besitzer und Patient - Informationen zum Probenmaterial, Probenentnahmedatum sowie Vorbericht bzw. Grund der Einsendung und die gewünschte Untersuchung enthalten soll.
Das Probengefäß muss in der Art gekennzeichnet sein, dass eine Zuordnung der einzelnen Probe zum entsprechenden Tier über den Untersuchungsantrag möglich ist (Bsp.: Tiername).
Probenankunft im Labor
Einsendungen von Proben werden im Regelfall nur von praktizierenden Tierärzten, kommerziellen Untersuchungslabors, Veterinäruntersuchungsämtern und von Instituten des Fachbereichs Veterinärmedizin sowie anderer veterinärmedizinischer Bildungsstätten angenommen. Der Versand von Proben kann über den Postweg oder durch einen Kurierdienst erfolgen. Die direkte Annahme von Proben erfolgt während der Dienstzeiten (Mo. - Fr. 9:00 - 16:30 Uhr).
Unmittelbar nach Eingang werden die Proben ausgepackt und codiert. Die Untersuchung der Proben erfolgt schnellstmöglich. Die Probengefäße müssen immer eindeutig gekennzeichnet sein. Im Zweifel erfolgt eine Rücksprache mit dem Einsender. Grundsätzlich werden die vom Auftraggeber angeforderten Untersuchungen durchgeführt. Bei Unklarheiten bezüglich des Untersuchungsauftrags oder wenn Art, Beschaffenheit oder Menge des eingesandten Untersuchungsmaterials andere Untersuchungsverfahren erfordern, wird Rücksprache gehalten. Ebenso wird verfahren, wenn das gewünschte Untersuchungsergebnis alternative Probenmaterialien notwendig macht. Wenn Sie unsere Untersuchungsvordrucke verwenden, erhalten wir alle Informationen, die wir zur Bearbeitung des Untersuchungsauftrags benötigen.
Untersuchungsdauer
Alle Tests werden schnellstmöglich durchgeführt. Die Bearbeitungszeiten sind bei den einzelnen Untersuchungen angegeben. In Ausnahmefällen (z.B. Feiertage, Wiederholung von Tests) bitten wir um Verständnis für geringfügig längere Bearbeitungszeiten. Sie können sich jederzeit telefonisch oder per Email über den Stand der Untersuchung informieren.
Befundinterpretation
Bei konkreten Fragen zur Befundinterpretation von Untersuchungen, die in unserem Labor durchgeführt wurden, können Sie sich telefonisch an unsere wissenschaftlichen Mitarbeiter wenden, sie helfen Ihnen gerne weiter. Hier finden Sie einige allgemeine Hinweise zur Beachtung bei der Befundinterpretation.
"negative" Befunde Ein "negativer" Befund schließt das Vorliegen einer Virusinfektion i. d. R. nicht sicher aus.
Grenzen der labordiagnostischen Verfahren (Sensitivität,...)
"positive" Befunde
Die ätiologische Bedeutung steht stets im Zusammenhang mit Vorbericht und Klinik.
Ursachen falsch positiver Befunde:
subklinische Infektionen,
ubiquitäre Erreger,
Ak-Titer durch Impfung oder maternale Ak
Wichtige Punkte zur Interpretation serologischer Befunde:
Gepaarte Serumproben (Abstand zwischen den Probenentnahmen 2-4 Wochen) zeigen auf, ob es sich bei einem positiven Ak-Nachweis um einen steigenden, fallenden oder gleich bleibenden Titer handelt. Dies ist bei der Unterscheidung von akuten und chronischen Infektionen hilfreich.
Keine Unterscheidung Impfantikörper/Infektionsantikörper: Bei den meisten serologischen Nachweismethoden lässt sich bei der Bestimmung der Antikörper nicht feststellen, ob diese durch eine Infektion oder durch eine Impfung induziert wurden. Daher ist die Kenntnis über den Impfstatus des Tieres vor der Einsendung einer Probe im Falle eines Infektionsverdachtes notwendig.
Positiver Ak-Nachweis = Schutz vor Erkrankung? Bei vielen Ak-Bestimmungen ist kein "Grenzwert" bekannt, der im serologischen Test erreicht werden muss, um einen Schutz vor der Erkrankung zu garantieren. Hierzu fehlen Erfahrungen, die nur über Tierversuche ("Challenge-Tests") erreicht werden können. Bei der Interpretation des Ergebnisses kann daher nur die Aussage getätigt werden, ob es sich hierbei um einen vergleichsweise hohen oder niedrigen Ak-Titer handelt. Für einige Erkrankungen, wie z.B. die Tollwut und die Parvovirose liegen sog. Grenzwerte (festgelegt durch die StIKo Vet) für Ak-Titer vor, die einen Schutz vor der Krankheit versprechen.
In der Vergangenheit gab es teilweise Irritationen bezüglich des Befundtextes bei Untersuchungen zum Nachweis von Antikörpern gegen Tollwutvirus. Insbesondere wurde die Angabe „positiv“ bei Titern zwischen dem unteren Testlimit (0,03 IU/ml) und dem international anerkannten Grenzwert von 0,5 IU/ml kritisiert. Hierzu ist zu sagen, dass Titer oberhalb des unteren Testlimits grundsätzlich als positiv im Sinne der Nachweisbarkeit von Antikörpern gegen Tollwutvirus einzuschätzen sind. Ein Antikörpertiter zwischen dem unteren Testlimit und 0,5 IU/ml lässt jedoch keinen Rückschluss auf das Vorliegen einer schützenden Immunität zu. Bei reinen Einreiseuntersuchungen, bei denen es nur um das Erreichen des Titers von 0,5IU/ml geht wurden bisher alle Titer unterhalb der Grenze als negativ bezeichnet. Um Missverständnissen künftig vorzubeugen werden alle Antikörpertiter zwischen dem unteren Testlimit und dem Grenzwert von 0,5 IU/ml als positiv eingestuft und der folgende Befundbaustein angefügt: „Antikörper gegen Tollwutvirus waren nachweisbar (positiv). Der gemessene Antikörpertiter liegt unterhalb von 0,5 IU/ml und lässt daher keinen Rückschluss über das Vorliegen einer protektiven Immunität bei dem getesteten Tier zu. Ein Antikörpertiter von 0,5 IU/ml oder höher nach Impfung zeigt gemäß den Richtlinien der WHO/OIE einen Schutz vor Tollwut an.“
Gebühren
Auf Wunsch kann eine Preisliste an die Tierarztpraxis versandt werden, die Preise sind unabhängig davon, ob eine Rechnung an den Einsender oder Besitzer geschickt wird. Rechnungen werden spätestens eine Woche nach Befundübermittlung an den Tierarzt versandt. Bei Untersuchungen zur Bestimmung des Tollwutantikörpertiters für den Export von Hunden, Katzen und Frettchen erfolgen Befundübermittlung und Rechnungsstellung im Regelfall gleichzeitig.
Für regelmäßige Einsender bieten wir die Zahlung per Lastschriftverfahren an. Eine Lastschriftermächtigung können Siehier herunterladen.
Zahlungen aus dem Ausland (Tollwutantikörperbestimmung) können in bar oder vor Befundversand per Überweisung oder PayPal erfolgen, bitte dazu unbedingt unsere Rechnungsnummer angeben!
Reklamationen
Reklamationen kommen per Telefon, Fax, E-Mail oder per Post in der VVD an und werden ohne Zeitverzögerung bearbeitet. Bei Reklamationen, die die Tollwutzertifikate zur Ausreise betreffen, müssen für Änderungen im Zertifikat die Originale an unser Labor zurückgesandt und die gewünschten Änderungen vom Tierarzt bestätigt werden. Rechnungsreklamationen können zu den Sprechzeiten der Buchhaltung montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr Tel.: 0641-20107106 bearbeitet werden. Stornierungen von Untersuchungsaufträgen bitten wir schriftlich vorzunehmen, um Verwechslungen am Telefon auszuschließen.